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   FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08   

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https://dejure.org/2009,13231
FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08 (https://dejure.org/2009,13231)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2009 - 16 K 226/08 (https://dejure.org/2009,13231)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2009 - 16 K 226/08 (https://dejure.org/2009,13231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft wegen Bestellung eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters - keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken gegen das Rechtsinstitut der Organschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO
    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft durch Anordung weiterer Sicherungsmaßnahmen neben der Bestellung eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für das zwingende Eintreten der Rechtsfolgen einer Organschaft im Falle einer finanziellen ...

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 2; ; InsO § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; InsO § 21 Abs. 2
    Ende einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Insolvenz; Umsatzsteuerliche Organschaft; Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ende einer umsatzsteuerlichen Organschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Für die Annahme einer Organschaft ist es allerdings nicht erforderlich, dass alle drei Merkmale der Organschaft gleich deutlich ausgeprägt sind; eine Organschaft kann auch dann vorliegen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (BFH Urteil vom 3. April 2008 V R 76/05, BStBl. II 2008, 905).

    Soweit die Klägerin demgegenüber unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 3. April 2008 V R 76/05, BFH BStBl. II 2008, 905 fordert, dass die Geschäftsführungen von Organträger und Organgesellschaft personengleich besetzt sein müssen, ist dem entgegenzuhalten, dass die Entscheidung einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand hat.

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    So hat der BFH bereits mit Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl. II 2002, 373 klargestellt, dass die Regelungen über die Organschaft bei deren Vorliegen zwingend zur Anwendung kommen und mit Urteil vom 29. Oktober 2008 XI R 74/07, BFH/NV 2009, 326 nochmals betont, dass er sich der von Stadie und dem Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vertretenen Rechtsauffassung nicht anschließt.
  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    In Bezug auf die organisatorische Eingliederung lässt es deshalb die Rechtsprechung genügen, wenn einer der beiden Geschäftsführer des Organträgers zugleich Geschäftsführer der Organgesellschaft ist (BFH Urteil vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133), sofern die übrigen Merkmale der Organschaft - wie im Streitfall - vollständig ausgeprägt sind.
  • BFH, 21.06.2001 - V R 68/00

    Umsatzsteuer bei Anzahlungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen (BFH Urteil vom 19. Oktober 1995, V R 71, 93, BFH/NV 1996, 273) und europarechtlichen (BFH Urteil vom 21. Juni 2001 V R 66/00, BFH/NV 2001, 1683) Bedenken gegen das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft.
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    So hat der BFH bereits mit Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl. II 2002, 373 klargestellt, dass die Regelungen über die Organschaft bei deren Vorliegen zwingend zur Anwendung kommen und mit Urteil vom 29. Oktober 2008 XI R 74/07, BFH/NV 2009, 326 nochmals betont, dass er sich der von Stadie und dem Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vertretenen Rechtsauffassung nicht anschließt.
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Sie liegt regelmäßig vor, wenn der Organträger im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (BFH Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BStBl. II 1994, 129).
  • BFH, 19.12.2002 - V R 66/00

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen (BFH Urteil vom 19. Oktober 1995, V R 71, 93, BFH/NV 1996, 273) und europarechtlichen (BFH Urteil vom 21. Juni 2001 V R 66/00, BFH/NV 2001, 1683) Bedenken gegen das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft.
  • BFH, 15.11.2006 - V B 115/06

    Beendigung Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Dies entspricht nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH (BFH Urteil vom 1. April 2004 V R 24/03, BStBl. II 2004, 905; Beschlüsse vom 15. November 2006 V B 115/06, BFH/NV 2007, 787; vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 6 V 2395/07

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von mit dem Betrieb von Einrichtungen zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Der von Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum UStG, § 2 Rz. 621f sowie vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Aussetzungsbeschluss (Beschluss vom 11. März 2008 6 V 2395/07, Umsatzsteuerrundschau 2008, 542) geäußerten Rechtsauffassung, auf die sich die Klägerin beruft, wonach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gründen im Sinne eines Wahlrechts zu interpretieren sei, schließt sich das Gericht nicht an.
  • BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97

    Umsatzsteuerliche Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
    Der Organträger muss dabei nicht selbst an der Organgesellschaft beteiligt sein; eine mittelbare Beteiligung dergestalt, dass die Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft die Mehrheit der Geschäftsanteile der Organgesellschaft besitzen, genügt (BFH Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136).
  • BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08

    Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog.

  • BFH, 13.06.2007 - V B 47/06

    Zum Ende der Organschaft, wenn für die Organgesellschaft ein vorläufiger

  • BFH, 01.04.2004 - V R 24/03

    Organschaft im Insolvenzfall

  • BFH, 19.10.1995 - V R 71/93
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