Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft wegen Bestellung eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters - keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken gegen das Rechtsinstitut der Organschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO
Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft durch Anordung weiterer Sicherungsmaßnahmen neben der Bestellung eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für das zwingende Eintreten der Rechtsfolgen einer Organschaft im Falle einer finanziellen ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; InsO § 21 Abs. 2
Ende einer umsatzsteuerlichen Organschaft - Insolvenz; Umsatzsteuerliche Organschaft; Insolvenzverwalter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ende einer umsatzsteuerlichen Organschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 03.04.2008 - V R 76/05
Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Für die Annahme einer Organschaft ist es allerdings nicht erforderlich, dass alle drei Merkmale der Organschaft gleich deutlich ausgeprägt sind; eine Organschaft kann auch dann vorliegen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist (BFH Urteil vom 3. April 2008 V R 76/05, BStBl. II 2008, 905).Soweit die Klägerin demgegenüber unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 3. April 2008 V R 76/05, BFH BStBl. II 2008, 905 fordert, dass die Geschäftsführungen von Organträger und Organgesellschaft personengleich besetzt sein müssen, ist dem entgegenzuhalten, dass die Entscheidung einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand hat.
- BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07
Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
So hat der BFH bereits mit Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl. II 2002, 373 klargestellt, dass die Regelungen über die Organschaft bei deren Vorliegen zwingend zur Anwendung kommen und mit Urteil vom 29. Oktober 2008 XI R 74/07, BFH/NV 2009, 326 nochmals betont, dass er sich der von Stadie und dem Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vertretenen Rechtsauffassung nicht anschließt. - BFH, 20.02.1992 - V R 80/85
Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
In Bezug auf die organisatorische Eingliederung lässt es deshalb die Rechtsprechung genügen, wenn einer der beiden Geschäftsführer des Organträgers zugleich Geschäftsführer der Organgesellschaft ist (BFH Urteil vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133), sofern die übrigen Merkmale der Organschaft - wie im Streitfall - vollständig ausgeprägt sind.
- BFH, 21.06.2001 - V R 68/00
Umsatzsteuer bei Anzahlungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen (…BFH Urteil vom 19. Oktober 1995, V R 71, 93, BFH/NV 1996, 273) und europarechtlichen (BFH Urteil vom 21. Juni 2001 V R 66/00, BFH/NV 2001, 1683) Bedenken gegen das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft. - BFH, 17.01.2002 - V R 37/00
Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
So hat der BFH bereits mit Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl. II 2002, 373 klargestellt, dass die Regelungen über die Organschaft bei deren Vorliegen zwingend zur Anwendung kommen und mit Urteil vom 29. Oktober 2008 XI R 74/07, BFH/NV 2009, 326 nochmals betont, dass er sich der von Stadie und dem Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vertretenen Rechtsauffassung nicht anschließt. - BFH, 09.09.1993 - V R 124/89
Organschaft bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Sie liegt regelmäßig vor, wenn der Organträger im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (BFH Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BStBl. II 1994, 129). - BFH, 19.12.2002 - V R 66/00
Nachzahlungszinsen
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen (…BFH Urteil vom 19. Oktober 1995, V R 71, 93, BFH/NV 1996, 273) und europarechtlichen (BFH Urteil vom 21. Juni 2001 V R 66/00, BFH/NV 2001, 1683) Bedenken gegen das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft. - BFH, 15.11.2006 - V B 115/06
Beendigung Organschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Dies entspricht nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH (BFH Urteil vom 1. April 2004 V R 24/03, BStBl. II 2004, 905; Beschlüsse vom 15. November 2006 V B 115/06, BFH/NV 2007, 787;… vom 13. Juni 2007 V B 47/06, BFH/NV 2007, 1936). - FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 6 V 2395/07
Voraussetzungen der Steuerfreiheit von mit dem Betrieb von Einrichtungen zur …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Der von Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum UStG, § 2 Rz. 621f sowie vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Aussetzungsbeschluss (Beschluss vom 11. März 2008 6 V 2395/07, Umsatzsteuerrundschau 2008, 542) geäußerten Rechtsauffassung, auf die sich die Klägerin beruft, wonach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gründen im Sinne eines Wahlrechts zu interpretieren sei, schließt sich das Gericht nicht an. - BFH, 20.01.1999 - XI R 69/97
Umsatzsteuerliche Organschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 16 K 226/08
Der Organträger muss dabei nicht selbst an der Organgesellschaft beteiligt sein; eine mittelbare Beteiligung dergestalt, dass die Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft die Mehrheit der Geschäftsanteile der Organgesellschaft besitzen, genügt (BFH Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 69/97, BFH/NV 1999, 1136). - BFH, 11.11.2008 - XI B 65/08
Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines sog. …
- BFH, 13.06.2007 - V B 47/06
Zum Ende der Organschaft, wenn für die Organgesellschaft ein vorläufiger …
- BFH, 01.04.2004 - V R 24/03
Organschaft im Insolvenzfall
- BFH, 19.10.1995 - V R 71/93